
DEKLARATION
FÄRBENDER LEBENSMITTEL
Färben Sie Lebensmittel und Getränke
ohne E-Nummer!
Deklaration: Färben ohne E-Nummer!
Denn die Produkte von Colourfood Professional als färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe als Zusatzstoffe und ent- halten somit auch keine E-Nummern.
Aber wo ist der Unterschied zwischen den Farbstoffen?
Es gibt Lebensmittelfarbstoffe, die einen pflanzlichen Ursprungs haben, aber auch synthetische Nachbildungen von in der Natur vorkommenden färbenden Substanzen sowie gänzlich synthetische Verbindungen.
Wir unterscheiden deshalb 3 Arten von Farbstoffen*
• künstliche Farbstoffe (Zusatzstoff, mit E-Nummer)
• Natürliche Farbstoffe (Zusatzstoff, mit E-Nummer)
• Färbende Lebensmittel (kein Zusatzstoff, ohne E-Nummer)
Künstliche
Farbstoffe
- Komplett synthetisch hergestellte Farbstoffe
- In diese Kategorie fallen auch die Azofarbstoffe, die auf der Verpackung den Plicht-/Warnhinweis erfordern:
„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“
Deklarierung mit E-Nummer
Natürliche
Farbstoffe
- Die Pigmente werden aus natürlichen Rohstoffen (z.B. Pflanzen, Früchte, Tiere) in der Regel selektiv extrahiert.
- Häufig werden auch weitere Zusatzstoffe, wie z.B. Lösungsmittel, Emulgatoren, Aluminium, Kupfer, etc. zur Herstellung verwendet.
Zusatzstoff - Mit E-Nummer
Färbende
Lebensmittel
- Sind Lebensmittel mit färbender Wirkung (z.B. Kirsch-Saft).
- Werden aber in der Praxis aus farbintensiven Lebensmitteln zum Zweck der Färbung hergestellt.
- Die Pigmente sind nicht selektiv extrahiert sie haben daher Geschmack und Aroma.
kein Zusatzstoff - ohne E-Nummer

Wie muss ich Colourfood Professional deklarieren?
Da färbende Lebensmittel normale Zutaten und somit Teil des Rezeptes sind, müssen sie lediglich in der Zutatenliste aufgelistet werden, als das was sie sind und mit dem was in den jeweiligen Spezifikationen aufgelistet wird.
Zum Beispiel:
„färbendes Lebensmittel: Karotten und Paprika“ oder „färbendes Konzentrat (Paprika und Karotte)“
Wie muss ich Farbstoffe/Zusatzstoffe deklarieren?
Farbstoffe, die Zusatzstoffe sind, müssen mit dem Klassennamen also „Farbstoff“, welcher den Anwendungszweck erkennen lässt, und dem chemischen Namen oder der E-Nummer deklariert werden.
Zum Beispiel: „Farbstoff E120“ bzw. „Farbstoff Karmin“
